AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dreiling Executive Real Estate


§ 1 Geschäftsgegenstand

Unser Aufgabenschwerpunkt ist auf die Vermittlung und/oder den Nachweis von Verträgen gerichtet. Des Weiteren werden Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen im Bereich Management und Innenarchitektur angeboten. Der Erfüllung der Aufträge widmen wir uns mit bestmöglicher Sorgfalt, in unparteiischer Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber und im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gepflogenheiten.


§ 2 Vorkenntnis

Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns angebotenen Objekt bzw. Projekt bereits bekannt, hat er dies der Firma Dreiling Executive Real Estate innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt unser Angebot als ursächlich für einen späteren Abschluss.


§ 3 Provisionsanspruch

Kommt aufgrund unserer Vermittlung bzw. unseres Nachweises ein Vertrag zustande, wobei Mitursächlichkeit genügt, ist unsere Provision verdient. Fällig und zahlbar ist die Provision bei Vertragsabschluss. Ebenfalls gilt die Provision als fällig und zahlbar, wenn der Kauf- oder Pachtinteressent ein (geändertes) verbindliches Kauf- oder Pachtangebot abgibt und dieses der Verkäufer bzw. Verpächter annimmt. Des Weiteren gilt als vereinbart:

§ 3.1 Der Anspruch auf unsere Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund nicht erfüllt wird oder durch eine auflösende Bedingung erlischt.

§ 3.2 Weiter gilt auch unser Provisionsanspruch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und die Firma Dreiling Executive Real Estate zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt.

§ 3.3 Eine Übereinstimmung von Angebots- und Abschlusskonditionen ist nicht erforderlich.

§ 3.3.1 Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag zu anderen Konditionen abgeschlossen wird oder wenn anstelle des von uns offerierten Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglichen Geschäftes tritt.

§ 3.3.2 Des Weiteren entsteht auch ein Provisionsanspruch, wenn ein Kaufobjekt zu einem deutlich geringeren Preis, oder anderen Konditionen als von Dreiling Executive Real Estate angeboten, erworben oder gepachtet wird.

§ 3.3.3 Wird anstelle eines Miet- bzw. Pachtvertrages ein Kaufvertrag geschlossen oder anstelle eines Kaufvertrages, ein Miet- bzw. Pachtvertrag oder Mietkaufvertrag geschlossen, entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch. Die Höhe der Provision wird in einem solchen Fall gemäß § 7 dieser AGB's angepasst.


§ 4 Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Mietvertrages/ Pachtvertrages

Dreiling Executive Real Estate hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen haben wir das Recht, unseren Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mitbeurkunden zu lassen.


§ 5 Doppeltätigkeit

Wir behalten uns vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.


§ 6 Zusammenarbeit

Es ist uns gestattet, Aufträge in Zusammenarbeit mit Dritten, ohne Mehrbelastung für den Auftraggeber, durchzuführen.


§ 7 Gebührensätze

§ 7.1 Provision bei Abschluss eines Kaufvertrages: 3 - 6 % (zzgl. MwSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme

§ 7.2 Provision bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 2 Monatsmieten ohne Nebenkosten (zzgl. MwSt.)

§ 7.3 Provision bei Abschluss eines Gewerbeimmobilienmiet- bzw. Pachtvertrages: 2 - 4 Monatsmieten ohne Nebenkosten (zzgl. MwSt.)

§ 7.4 Zusätzliche Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen z.B. in den Bereichen Management, Innenarchitektur und Investments werden durch gesonderte Vereinbarungen festgesetzt.


§ 8 Schadenersatz

Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Dreiling Executive Real Estate in Höhe der vereinbarten Provision, sofern dieser das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.


§ 9 Angebote

Angebote von Dreiling Executive Real Estate werden stets nach besten Wissen und Gewissen erstellt, aber gemäß den vom Anbieter erteilten Auskünften und Informationen kann deshalb eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen werden. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf oder -verpachtung bzw. -vermietung werden ausdrücklich vorbehalten.


§ 10 Besichtigungstermine

Objektpräsentationen und Besichtigungen sind grundsätzlich kostenlos für Kauf- bzw. Pachtinteressenten. Werden zwischen Dreiling Executive Real Estate und dem Kauf- bzw. Pachtinteressenten verbindlich ein Besichtigungstermin direkt vor Ort am Objekt, oder an einem anderen Ort vereinbart und bestätigt - und wird dann dieser Termin vom Kauf- bzw. Pachtinteressenten nicht eingehalten, oder zu spät abgesagt, sind vom Kauf- bzw. Pachtinteressenten die angefallenen Kosten (gegebenenfalls auch des Eigentümers) für diesen Termin in voller Höhe zu zahlen.


§ 11 Datenschutz

Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.


§ 12 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen für Verbraucher

Mit dem Tag der Anfrage und Annahme unseres Immobilienangebotes kommt ein Maklervertrag zustande. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 12.1 Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit dem Empfang dieser.


§ 13 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen der mit Dreiling Executive Real Estate geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.


§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.

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